Berlin, 01.12.2023 – Mit der neuen Zentrumsregelung für die Intensivmedizin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Oktober 2023 einen richtungsweisenden Beschluss gefasst, den wir als Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) begrüßen. Ergebnisse von Innovationsfondsprojekten aus unserem Netzwerk (TELnet@NRW, ERIC) haben eindrucksvoll gezeigt, dass Tele-Intensivmedizin nachweislich die Behandlungsqualität verbessern kann und die Versorgung davon profitiert. Die DGTelemed setzt sich seit Jahren für die Verstetigung erfolgreich evaluierter Projekte ein. Nun folgt der G-BA einem zentralen Anliegen unserer Fachgesellschaft, dass Tele-Intensivmedizin allen Patient:innen zu Gute kommen muss. Doch was bedeutet dieser Beschluss für Krankenhäuser?

Kern des neues G-BA-Beschluss: intensivmedizinische Expertise soll künftig fachübergreifend genutzt werden. Krankenhäuser, die als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patient:innenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Der G-BA hat dafür die sogenannte Zentrumsregelung für die Intensivmedizin ergänzt. Mit gutem Grund: Telekonsiliarische Vernetzung kann die intensivmedizinische Versorgung, die oftmals einen interdisziplinären Ansatz erfordert, verbessern. Mit Telemedizin lässt sich höchste medizinische Expertise schnell und unkompliziert flächendeckend verfügbar machen. Ergebnisse bereits erfolgreich evaluierter Innovationsfondsprojekte belegen den Nutzen.

Positive Erfahrungen bei TELnet@NRW, ERIC und dem Virtuellen Krankenhaus NRW

„Mit dem neuen G-BA-Beschluss ist nun der Weg geebnet, dass die Patient:innen in der Fläche von Tele-Intensivmedizin profitieren können. Dafür haben wir uns als Fachgesellschaft lange eingesetzt und viele Projekte dahingehend begleitet“, erklärt Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed sowie Direktor der Klinik für operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen. Wegweisend für den G-BA-Beschluss waren Ergebnisse aus den Innovationsfondsprojekten TELnet@NRW (Telemedizinisches, intersektorales Netzwerk als neue digitale Struktur zur messbaren Verbesserung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung) und ERIC (Enhanced Recovery after Intensive Care). So konnte bei TELnet@NRW  eine umfangreiche Studie belegen, dass Telekonsile die Versorgungsqualität deutlich verbessern. Auch im Rahmen der Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-Westfalen zeigten sich gerade zu Beginn der Corona-Pandemie positive Effekte, da man schwer an COVID-19 erkrankte Menschen über Expertenzentren in Münster und Aachen mitversorgen konnte. „Über das Virtuelle Krankenhaus NRW haben wir Leben gerettet“, erklärt Prof. Marx. „Wichtig bleibt nun, dass wir hohe Maßstäbe an unsere Zentren setzen, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. Dies stellt Krankenhäuser und auch Länder vor offene Fragen. An dem weiteren Prozess beteiligen wir uns daher gerne.“

ZTG-Faktencheck als erstes Informationsangebot

Was müssen die Länder tun, um Zentren auszuweisen? Welche Voraussetzungen muss ein Zentrum erfüllen? Um diese Fragen zu klären, lädt die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH (Mitglied der DGTelemed) am 05. Dezember 2023 zum virtuellen Faktencheck, einem kurzen und kompakten Diskussionsformat (Dauer 30 Minuten). Es diskutieren Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA (auch in seiner Funktion als Past-Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.) und Dr. Gerald Gaß (Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.) moderiert durch Rainer Beckers (ZTG-Geschäftsführer und DGTelemed-Vorstandsmitglied) über die wichtigsten Fragen zum Thema:

    • Was ist an dieser Regelung so besonders und so gut?
    • Welche Voraussetzungen muss ein Zentrum erfüllen?
    • Wie geht es nun weiter? Was müssen die Länder tun, um Zentren auszuweisen?

Zum Auftakt berichtet Lars Ehm, Leiter der Gruppe Gesundheitsversorgung, Prävention, Digitalisierung der medizinischen Versorgung (VB) im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über Erfahrungen aus NRW zur Teleintensivmedizin.

Nutzen Sie gerne das Informationsangebot und bringen Sie Ihre Fragen mit. Der Faktencheck beginnt am 05. Dezember um 10 Uhr und dauert 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos: ZTG-Faktencheck.

Bild: ZTG GmbH / Artvertise