Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Das Bundeskabinett hat die Referentenentwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Die Gesetze sollen die Digitalisierung der Patientenversorgung stärken.

Durch das DigiG wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bundesweit bereitgestellt. Wer dies nicht möchte, muss durch ein Opt-Out-Verfahren widersprechen. Außerdem wird das eRezept zum verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung.

Durch das GDNG sollen Gesundheitsdaten besser verfügbar werden und somit die medizinische Versorgung verbessert werden durch gemeinwohlorientierte Zwecke. „Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut“, so das Bundesgesundheitsministerium.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dazu: „Die Digital-Gesetze sind das Fundament digitaler Versorgung und Forschung in unserem Gesundheitssystem. Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd und bauen in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa auf.“

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