Quelle: kvbawue.de – Die Kassenärztliche Vereinigungen von Baden-Württemberg (KVBW) und Bayern (KVB) fordern die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten für die Leistungserbringung im ärztlichen und psychotherapeutischen Bereich.
Bislang gilt: Eine Ärztin oder ein Psychotherapeut darf telemedizinisch nur aus den Praxisräumen heraus behandeln. Mobiles Arbeiten von zu Hause oder von unterwegs sehen die Berufs- und Zulassungsverordnungen nicht vor. Die Herausforderungen der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung machten es allerdings notwendig, diese Einschränkungen anzupassen, heißt es von den KVen.
Der Ärztetag hatte auf seiner letzten Sitzung in Essen dazu einen entsprechenden Antrag beschlossen und diesen an den Vorstand der Bundesärztekammer weitergeleitet. „Wir hoffen sehr, dass sich die Bundesärztekammer nun dieser wichtigen Sache annimmt“, so die KV-Vorstände.
Angesichts der drohenden Engpässe in der ambulanten Versorgung werde Telemedizin in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Mehr Flexibilität im Berufsalltag würde eine Ausweitung solcher Angebote ermöglichen.
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Bild: @pixabay
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