Quelle: aerzteblatt.de – Ein Augenarzt aus Kulmbach ist besorgt um die Sicherheit von Patient:innendaten und die ärztliche Schweigepflicht. Er klagt aktuell gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayern bezüglich des drohenden Abzugs von 1 bis 2,5 Prozent der Vergütung, sollte seine Praxis nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein.

Durch die digitale Verfügbarkeit der Patient:innendaten bestehe die Gefahr, dass sich unbefugte Dritte Zugriff zu den Daten verschaffen, so der Arzt. Er sieht das Persönlichkeitsrecht der Patienten verletzt. Aktuell sind in Bayern noch immer rund 1.600 Praxen nicht an die TI angeschlossen und müssen daher jedes Quartal einen Honorarabzug erdulden.

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