Quelle: g-ba.de – Um intensivmedizinische Expertise möglichst fachübergreifend zu nutzen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine sogenannten Zentrums-Regelungen ergänzt. Er weist einen neuen Typ aus: Zentren für Intensivmedizin.

Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Eine wichtige Aufgabe solcher Zentren können Fallkonferenzen mit anderen Krankenhäusern per Videoübertragung sein, was die Verweildauer von intensivmedizinisch versorgten Patientinnen und Patienten im Krankenhaus verkürzen oder lebensbedrohliche Komplikationen reduzieren kann.

Zentren für Intensivmedizin können besondere Aufgaben übernehmen und dafür von den Krankenkassen eine Vergütung zusätzlich zu den Fallpauschalen erhalten. Hierzu gehören beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Beratung anderer Krankenhäuser, die auch über intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten verfügen, via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten
  • Mentorenfunktion für andere Krankenhäuser mit eigener Intensivmedizin durch regelmäßige fallunabhängige Qualitätszirkel
  • Fort- und Weiterbildungsangebote für vernetzte Krankenhäuser

Eingeflossen in die neuen Regelungen speziell zu den telemedizinischen Aufgaben sind Erkenntnisse aus dem Projekt „ERIC“ (Enhanced Recovery after Intensive Care), das über den Innovationsfonds beim G-BA gefördert worden war.

Die Ergänzung der Zentrums-Regelungen tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Mehr Infos dazu gibt es auf der Website des G-BA!

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