GeDIG-Referentenentwurf greift zu kurz: Telemedizin muss Teil der Gesundheitsreform sein
DGTelemed fordert verbindliche Rahmenbedingungen für Telemedizin, Telemonitoring und vernetzte Versorgung im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Berlin, 25. Mai 2026: Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) sieht im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wichtige Ansätze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Gleichzeitig bleibt der Entwurf aus Sicht der DGTelemed hinter den Erfordernissen einer nachhaltigen Strukturreform deutlich zurück.
Bei den aktuellen politischen Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung des deutschen Gesundheitswesens müssen digital unterstützte und vernetzte Versorgungsstrukturen zwingend mitgedacht werden. Es ist längst überfällig, den digitalen Wandel in Medizin und Pflege aktiv zu gestalten und das erhebliche medizinische wie ökonomische Potenzial der Telemedizin konsequent für strukturelle Verbesserungen und eine effizientere Versorgung zu nutzen. Um die Gesundheitsversorgung von morgen nachhaltig zu sichern, bedarf es gemeinsamer, tragfähiger Lösungen. Diesen Anforderungen wird der vorliegende GeDIG-Referentenentwurf jedoch nicht gerecht.
Nach wie vor verhindern teilweise fehlende, teilweise ungeeignete regulatorische Rahmenbedingungen die flächendeckende Nutzung telemedizinischer Anwendungen – selbst dort, wo technisch einfache und bewährte Lösungen wie das Telekonsil zur Verfügung stehen. Noch deutlicher zeigt sich dies bei einer echten telemedizinischen Mitbehandlung, die einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Krankenhausreform leisten könnte. Reine Ausgabenbegrenzungen ohne strukturverbessernde Reformen sind aus Sicht der DGTelemed kein geeigneter Weg, um das Gesundheitswesen langfristig zu stabilisieren.
Insbesondere fehlt weiterhin ein klarer Rechtsrahmen, der es der Selbstverwaltung ermöglichen würde, Telemonitoring als sinnvolle und effiziente Prozessverbesserung flächendeckend zu etablieren. Davon würden insbesondere chronisch kranke Patientinnen und Patienten erheblich profitieren.
Die DGTelemed begrüßt daher ausdrücklich die Klarstellung im GeDIG-Referentenentwurf, dass auch die „Fernüberwachung“ zu den Funktionen Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zählen kann. Diese Öffnung stellt grundsätzlich einen wichtigen Schritt in Richtung einer liberaleren und innovationsfreundlicheren Regulierung dar. Gleichwohl ist nicht zu erwarten, dass auf dieser Grundlage ein effizientes und skalierbares Telemonitoring in der Versorgung etabliert werden kann. Zudem bleibt offen, in welchem Umfang Ärztinnen und Ärzte dadurch tatsächlich von Routinetätigkeiten entlastet werden und wie insbesondere ein dauerhaftes Telemonitoring praktisch umgesetzt werden soll.
Die DGTelemed fordert deshalb nachdrücklich, die entsprechenden Regelungen in der DiGA-Verordnung zu konkretisieren und verbindlich zu verankern. Darüber hinaus sind geeignete Anpassungen des DiGA-Leitfadens durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Die vorgesehenen Regelungen zur Interoperabilität sowie zur Einbindung der elektronischen Patientenakte (ePA) bewertet die DGTelemed ausdrücklich positiv.
Der GeDIG-Referentenentwurf bietet die Chance, die Digitalisierung des Gesundheitswesens konsequent mit strukturellen Verbesserungen der Versorgung zu verbinden. Diese Chance sollte genutzt werden, um Telemedizin als integralen Bestandteil einer modernen, vernetzten und wirtschaftlich tragfähigen Gesundheitsversorgung zu etablieren.
Bilder: ZTG GmbH/Artvertise
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