DGTelemed bezieht in Positionspapier Stellung zu geplantem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) 

Telemonitoring muss Teil der digitalisierten Gesundheitsversorgung sein. Das fordert die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) schon seit Jahren. Doch das telemedizinische Verfahren wird bei dem derzeitigen Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG) bisher leider weiterhin nicht berücksichtigt. In einem neuen Positionspapier bezieht die DGTelemed dazu Stellung und formuliert Handlungsbedarfe und Lösungswege für eine umfassend gedachte medizinische Versorgung unter Einbezug von Telemonitoring.

„Telemonitoring ist die Chance zur digital gestützten Verlaufskontrolle von Risikopatient:innen mit langfristigen Überwachungsbedarf – insbesondere für Chroniker:innen. Mit Telemonitoring können Ärzt:innen auf Basis kontinuierlich gemessener Vitalwerte ihre Patient:innen optimal begleiten. Dies schont die Ressourcen und erspart den Patient:innen unnötige Wege, Zeit und in vielen Fällen auch Behandlungen infolge zu spät erkannter Komplikationen“, so die DGTelemed in ihrem Positionspapier.

Sie fordert die Politik dazu auf, alle nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit Telemonitoring im Sinne der chronisch Kranken in die Regelversorgung integriert werden kann. Es braucht daher sowohl Technologien für ein arztgeführtes Telemonitoring als auch telemedizinische Zentren als Ergänzung sowie ein neues Bewertungsverfahren für Telemonitoring.

Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed, bekräftigt: „Bis zu 10 Millionen Menschen leiden in Deutschland an chronischen, nicht heilbaren Erkrankungen. Es wäre fatal, diese Menschen bei der täglichen Auswertung ihrer Gesundheitswerte sich selbst zu überlassen. Die Interpretation dieser Werte gehört in ärztliche Hände. Durch digitalen Datentransfer können die Ärzte und Ärztinnen in Echtzeit die Werte kontrollieren. Bedrohliche Schwankungen werden frühzeitig erkannt und es kann zu Gunsten der Patientinnen und Patienten gehandelt werden. Der Aufwand ist minimal. Diesem bedeutsamen Vorteil des Telemonitorings muss die Politik mehr Beachtung schenken und Anwendungen den Weg in die Regelversorgung ebnen.“

Derzeit ordnet der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) Telemonitoring als neue medizinische Methode ein. Dabei ist das Verfahren als solches keinesfalls neu. Es handelt sich lediglich um eine Prozessoptimierung, die digital unterstützt schneller und konkreter die benötigten Werte an den Arzt liefert. Die DGTelemed schlägt deshalb vor, Telemonitoring sachgerechter Weise als neuen medizinischen Prozess und nicht als neue Methode einzuordnen.

Dafür sollte die Politik ein sachgerechtes Bewertungsverfahren festlegen. Denn „wenn Telemonitoring weiterhin als neue medizinische Methode eingeordnet wird, werden wir wahrscheinlich auf Jahre in Deutschland chronisch Kranke nicht adäquat mit Telemonitoring unterstützen können. Die Hürden für die Anerkennung und damit für die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind sehr hoch“, bemängelt die DGTelemed.

 

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