Quelle: aerzteblatt.de – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bekommen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten und -therapeutinnen weiterhin einen Zuschlag für die Authentifizierung unbekannter Patientinnen und Patienten vor durchgeführten Videosprechstunden. Die neue Regelung gilt bis 31. Dezember 2025.

Der Zuschlag greift ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr, da Versicherte dann digitale Identitäten genauso wie die elek­tronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis nutzen können.

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