Quelle: g-ba.de – Digitale Kooperationen sollen künftig dafür sorgen, dass allgemeine Krankenhäuser das an zahlreichen größeren Kliniken vorhandene Expert:innenwissen bei der intensivmedizinischen Versorgung für sich nutzen können. Die finanziellen Grundlagen dazu könnten bald gelegt werden.

Derzeit diskutiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung zur Zentrumsregelung für Tele-Intensivmedizin. Demnach könnten telemedizinische Beratungen aus dafür vorgesehen Zentren abgerechnet werden. Mithilfe von Audio-Videoübertragung in Echtzeit könnten gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern möglich werden. Der Zentrums-Beschluss sichert die Finanzierung, die strukturierte Einführung sowie die Qualität der intensivmedizinischen Telekonsile.

Bisher war die Abrechnung von telemedizinischen Beratungen nur in bestimmten Fällen möglich – nämlich bei der Behandlung von intensivpflichtigen Patient:innen mit COVID-19. Die Expertise dafür kommt aus speziell dafür ausgewiesenen Herz- und Lungenzentren (zum G-BA Beschluss).

In seiner letzten Sitzung am 18.08.2023 verzichtete der G-BA darauf, eine Änderung der Zentrumsregelungen zu beschließen. Diese soll nun wohl spätestens in der übernächsten Sitzung erfolgen. Bis dahin will sich das Gremium noch einmal besonders mit den Anforderungen beschäftigten, die an Krankenhäuser gestellt werden, die eine telemedizinische Beratung in Anspruch nehmen wollen. 

Sehen Sie die 124. Öffentliche Sitzung im Stream (ab Stunde 1:35:00 zur Zentrumsregelung für Tele-Intensivmedizin)

Bild: @ZTG GmbH / Artvertise