Quelle: aerzteblatt.de – Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen sollten rechtzeitig bei der Entwicklung digitaler Anwendungen für die Gesundheitsversorgung mit eingebunden werden. So fordert es die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
„Anwendungen dürfen erst flächendeckend und verpflichtend eingeführt werden, wenn sie reibungslos funktionieren und den Praxen sowie der Versorgung der Patienten einen Mehrwert bringen“, so die Forderung bei der Vertreterversammlung. Die Ärzt:innen sollten auf ein funktionierendes und zukunftsfähiges System zurückgreifen können. Damit dies gelinge, sei es wichtig, bereits bei der Entwicklung neuer Anwendungen verschiedene Perspektiven von Leistungserbinger:innen zu berücksichtigen.
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