Quelle: aerzteblatt.de – Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen sollten rechtzeitig bei der Entwicklung digitaler Anwendungen für die Gesundheitsversorgung mit eingebunden werden. So fordert es die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).

„Anwendungen dürfen erst flächendeckend und verpflichtend eingeführt werden, wenn sie reibungslos funk­tionieren und den Praxen sowie der Versorgung der Patienten einen Mehrwert bringen“, so die Forderung bei der Vertreterversammlung. Die Ärzt:innen sollten auf ein funktionierendes und zukunftsfähi­ges System zurückgreifen können. Damit dies gelinge, sei es wichtig, bereits bei der Entwicklung neuer Anwendungen verschiedene Perspektiven von Leistungserbinger:innen zu berücksichtigen.

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