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Verpflichtende ePA-Befüllung ab Oktober – Hoffnung auf stärkere Nutzung?

 

Am 1. Oktober 2025 geht die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in die nächste Phase. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind ab diesem Stichtag gesetzlich verpflichtet, die ePA mit Dokumenten wie Befundberichten und Arztbriefen zu befüllen. Zugleich berichten diverse Krankenkassen, dass kurz vor dem Start der verpflichtenden Verwendung der ePA in den Arztpraxen das Interesse unter Versicherten etwas mehr anzieht. Bei der Techniker Krankenkasse (TK), den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der Barmer haben demnach 1,37 Millionen Versicherte ihre ePA für sich selbst freischalten lassen.

 

 

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