Quelle: e-health-com.de – In einem aktuellen Interview mit der Zeitschrift E-HEALTH-COM äußert sich Dr. med. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), überwiegend positiv zu den geplanten Digital- und Gesundheitsdatennutzungsgesetzen.

Der Entwurf des Digitalgesetzes mit seiner Opt-out-ePA und der Pflicht zur Befüllung durch die medizinischen Einrichtungen ginge in die richtige Richtung. Entscheidend sei, dass die Befüllung der Akte möglichst mit strukturierten Daten erfolge und dass sie für die medizinischen Einrichtungen nicht mit Zusatzaufwand verbunden sei.

Nicht glücklich ist Reinhardt mit den Plänen zur assistierten Telemedizin in Apotheken oder Gesundheitskiosken. Das könne in Einzelfällen Sinn machen, aber prinzipiell brauche es keine zusätzlichen Anlaufpunkte. Der BÄK-Präsident plädierte stattdessen für eine Ausweitung der aufsuchenden Gesundheitshilfe, die gerne auch telemedizinisch unterstützt sein dürfe.

In Sachen Gesundheitsdatennutzungsgesetz gab sich Reinhardt als ein Fan der freiwilligen Datenspende via elektronischer Patientenakte (ePA) zu erkennen. Wichtig sei, dass klare Kriterien für die forschende Datennutzung festgeschrieben würden. Dies über eine staatliche Stelle zu organisieren, hält der BÄK-Präsident prinzipiell für richtig.

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