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Aus 30 werden 50 Prozent: Der Bewertungsausschuss legt Begrenzungen für Videosprechstunden neu fest.

Augsburg, 17. Juli 2025 – Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Begrenzungen für Videosprechstunden neu festgelegt: Für alle Patientinnen und Patienten einer Praxis gilt nun – rückwirkend zum 1. April 2025 – eine Obergrenze von 50 Prozent der Behandlungen, die ausschließlich als Videosprechstunden durchgeführt werden können. Den vollständige Artikel von Nicola Hauptmann finden Sie auf der Website von Healthcare DIGITAL.

 

Bildquelle: ZTG GmbH/Artvertise