Quelle: heise.de – Seit der Coronavirus-Krise herrschen bei vielen Produkten und Produktkomponenten Lieferschwierigkeiten, davon ist auch die Bestellung des Prozessor-Chips für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) betroffen. Der Chipmangel könnte die Ausgabe der neuesten Generation der eGK verzögern.

Wie die AOK mitteilte, sollen gesetzlich Versicherte dadurch keine Nachteile spüren: „Sie erhalten in der Übergangszeit von ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine sogenannte ‚Ersatzbescheinigung‘, die sie anstelle der eGK bei ihrem Arzt- oder Zahnarztbesuch vorlegen. Die Leistungen werden wie bisher vom Arzt oder Zahnarzt erbracht und direkt mit der zuständigen Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet.“, so die AOK.

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