Quelle: kbv.de – Das Institut des Bewertungsausschusses wird bis zum 31. März 2023 Telemedizinische Zentren (TMZ) zu ihren Ausgaben für die Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten befragen. Die Ergebnisse sollen zur Leistungs-Bewertung dienen.
Die Vergütung für die telemedizinische Überwachung von Herzinsuffizienz-Patienten hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss im Dezember 2021 geregelt. In dem Beschluss habe man festgelegt, die Kosten für die technische Infrastruktur der TMZ sowie für die Geräteausstattung der Patienten zu überprüfen, heißt es von Seiten der KBV.
Im Auftrag von KBV und GKV-Spitzenverband wird das Institut nun die Kosten für Messgeräte, Server, Software und Dienstleister erheben.
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