Quelle: g-ba.de – Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) sollen teleintensivmedizinische Angebote für Corona-Patienten Teil der Regelversorgung werden. „Das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Expertenwissen soll von anderen Krankenhäusern bei der Behandlung von intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten mit COVID-19 genutzt werden können“, so der G-BA auf seiner offiziellen Webseite.
Maßgeblich für die Entscheidung waren u. a. die Erfahrungen des Innovationsfonds-Projektes „TELnet@NRW“, in dem erfolgreich eine gemeinsame digitale Infrastruktur für die telemedizinische Versorgung in der Intensivmedizin und der Infektiologie erprobt wurde.
Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Bedarfsplanung, sagt dazu: „Der G-BA überführt die guten Erfahrungen mit telemedizinischer Beratung, die während der Corona-Pandemie in der Intensivmedizin gemacht wurden, in die Regelversorgung. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Spezialwissen bei intensivpflichtigen und langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten mit COVID-19 auch weiterhin gebraucht und abgefragt wird. Und diese besonderen Aufgaben müssen auch vergütet werden, denn sie sind in den Fallpauschalen nicht abgebildet. Die befristete Corona-Sonderregelung für Beratungsleistungen innerhalb eines intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerks – den sogenannten IDV-Zentren – wird mit der Beschlussfassung abgelöst und läuft Ende März 2022 aus. Diesen Schritt können wir jetzt gehen, da durch die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer inzwischen ausreichend Herz- und Lungenzentren ausgewiesen wurden, die die Aufgaben der vier bundesweit verfügbaren IDV-Zentren übernehmen können. Durch unseren heutigen Beschluss ist eine nahtlose Finanzierung der Beratungsleistungen sichergestellt, es findet lediglich eine Verlagerung an Herz- und Lungenzentren statt.“
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