Quelle: aerzteblatt.de – Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den Berufsverbänden darauf geeinigt, ab sofort wieder die Möglichkeit zu Videobehandlungen in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie zu gewähren. Es handelt sich dabei nach wie vor um eine dem Coronavirus geschuldete Übergangslösung.

Noch kann das virtuelle Angebot nicht Teil der Regelversorgung sein, da einer der vier Berufsverbände nicht seine Zustimmung erteilte. Derzeit läuft ein Schiedsverfahren. Die Übergangsregelung gilt bis zur Entscheidung des Verfahrens. So könnten beispielsweise Kinder ab vier Jahren, die über ausreichend Medienkompetenz und Konzentration verfügen, telemedizinisch im Beisein einer Bezugsperson behandelt werden.