Die Cour des comptes, eine öffentliche französische Prüfungsbehörde (gleichwertig dem Bundesrechnungshof), führt derzeit in Frankreich eine vom Senat in Auftrag gegebene Untersuchung zu Telekonsultationen durch. Dafür hat sich die Behörde Expertise seitens der DGTelemed eingeholt. Konkret interessiert die Frage, wie Telekonsultationen derzeit in Deutschland eingesetzt werden. Die Anfrage beinhaltet Aspekte zu allgemein rechtlichen Rahmenbedingungen der Telekonsultation, Tarife und Kostenerstattungen sowie Richtlinien zur Förderung.

In ihrer Antwort verweist die DGTelemed auf positive Versorgungseffekte von Telekonsultationen für das Gesundheitswesen, die vor allem in ländlichen Regionen und bei der Behandlung chronischer Erkrankungen entstehen (Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, Reduzierung von Wartezeiten und Kosten). Die DGTelemed verweist auch auf konkrete Erfahrungen im Bereich der Intensivmedizin, die in Nordrhein-Westfalen beim Virtuellen Krankenhaus NRW gesammelt werden konnten und wissenschaftlich aufbereitet wurden. Insbesondere in der Vorstufe konnte das Netzwerk wesentliche Hilfe bei der Behandlung von COVID-19 Erkrankten leisten und Leben retten, da Expertenzentren durch Telekonsultationen andere Krankenhäuser beraten konnten.

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