Seit einem Jahr sind telemedizinische Verfahren bei Blut- und Plasmaspenden in Deutschland grundsätzlich zulässig. Dies regelt eine Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 11. Mai 2023. Bei einer Spendenentnahme müssten Ärzt:innen demnach nicht vor Ort sein und könnten per Videosprechstunde zugeschaltet werden. Medizinisch geschultes Personal könnte die Spendenentnahme durchführen. Mit dieser Regelung soll dem Mangel an ärztlichem Personal in den Spendeeinrichtungen Rechnung getragen werden.
Für die Umsetzung fehlen bislang noch ausreichende Erfahrungswerte und wissenschaftliche Erkenntnisse. Mit einem Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung (Telemedizin-BlutspendeV vom 26.04.2024) will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Lücke nun durch spezifische Anforderungen an die Ausgestaltung und die Umsetzung des Einsatzes telemedizinischer Verfahren schließen. Diese entsprechen aber lediglich dem bekannten technischen Standard aus Videosprechstunden und Telekonsilen.
In dem aktuellen Verfahren hat sich das BMG an die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) gewandt. In ihrer Stellungnahme befürwortet die DGTelemed grundsätzlich die Integration telemedizinischer Verfahren im Bereich der Blutspende. Sie empfiehlt aber vorab eine evidenzbasierte Ausgestaltung des Settings, um erkennbare und nicht tolerierbare Risiken auszuschließen. Wenn keine ausreichenden nationalen bzw. internationalen Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen, brauche es dafür ggf. neue Studien.
Oberste Priorität ist die Gewährleistung der Sicherheit der Spender und die Qualität der Blutprodukte. Eine fehlende Versorgungssicherheit könnte auch die Bereitschaft zu Blutspenden minimieren, so die Antwort der DGTelemed.
Lesen Sie hier den Referentenentwurf.
Bild: @pixabay
Neueste Kommentare